Projektentwicklung

Aktueller Hinweis:

Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektsteckbriefen ist der 1.04.2024. Nähere Informationen dazu finden werden dann noch Anfang 2024 in Rahmen des Wettbewerbsaufrufes veröffentlicht.

Von der Idee zum Projekt – Projektidee, was nun?

Die Entwicklung und Antragstellung zur Umsetzung einer Projektidee ist eine besondere Herausforderung. Daher bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist für Ihr Projekt das entscheidende Gremium. In ihr sind Kommunalvertreter, Wirtschafts- oder Sozialpartner engagiert, die aus der Region stammen. Jede LAG verfügt über ein festes Budget an Fördermitteln aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), das in jährlichen Zuweisungen durch die LAG in Projekten gebunden werden kann. Im Rahmen dieses Budgets kann die LAG ihre Entscheidungen zugunsten von Projekten fällen.

Erster Schritt – Der Projektsteckbrief

Um mit einer Projektidee auf die Prioritätenliste zu kommen bzw. um die Förderfähigkeit eines Projektes feststellen zu können, muss im ersten Schritt ein Projektsteckbrief ausgefüllt werden. Hier können Sie die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Projektidee festhalten und für die weitere Bearbeitung durch die LAG vorbereiten. Bitte nutzen Sie dazu ausschließlich unseren dafür vorbereiteten Projektsteckbrief und senden ihn anschließend ausgefüllt (digital) an uns zurück. Nur Projekte, für die ein aussagekräftiger Steckbrief ausgefüllt und der LAG zugesandt wurde, kommen in die nähere Auswahl als LEADER-Projekte.

Vorlage Projektsteckbrief

Erläuterungen zum Projektsteckbrief

Was wird gefördert?

Thematisch müssen sich alle Projekte innerhalb des Regionalen Entwicklungskonzeptes in eines der fünf  Handlungsfelder einordnen lassen. Die Handlungsfelder beschreiben die thematischen Schwerpunkte der Entwicklungsstrategie. Nur wenn Ihr Projekt oder Vorhaben sich einem der Handlungsfeldziele zuordnen lässt, kann es über die LEADER-Region gefördert werden.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Fördermodalitäten zu berücksichtigen.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger (Fördersätze) sind:

  1. natürliche Personen (maximal 50 % Förderung)
  2. juristische Personen des privaten Rechts (maximal 50 % Förderung)
  3. juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie (maximal 70 % Förderung)
  4. gemeinnützige juristische Personen (maximal 80 % Förderung)

Je nach Fördergegenstand ergeben sich unterschiedliche Höchstfördersummen.

Prioritätenliste

Die LAG hat die Aufgabe, mittels der eingereichten Projektsteckbriefe jede Projektidee auf ihre Passfähigkeit zu dem Regionalen Entwicklungskonzept zu prüfen und zu bewerten. Ein Bewertungsbogen hilft den Mitgliedern der LAG, auch weitere wichtige Fragen zu klären. Die LAG wird sich auch mit Ihrem Projekt befassen und nimmt eine reale Einschätzung Ihres Projektes im Hinblick auf die LEADER-Kriterien und ihre zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem Budget vor bzw. prüft ggf. Fördermöglichkeiten über andere Förderfonds bzw. Förderprogramme.

Am 01. April und am 01. Oktober eines Jahres hat die LAG die Aufgabe, eine vorläufige Rangfolge der eingegangenen Projekte – die sogenannte Prioritätenliste – aufzustellen, die innerhalb des laufenden bzw. in dem darauffolgenden Jahr realisiert werden sollen. Nur ein Projekt, das sich auf der Prioritätenliste befindet, kann den LEADER-Bonus erhalten!

Muster-Bewertungsbogen

Checkliste – Was muss ich im Vorfeld beachten?

Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen!

  • Liegt Ihr Projekt innerhalb des Gebietes der LEADER-Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“?
  • Lässt sich Ihr Projekt innerhalb des Regionalen Entwicklungskonzeptes in eines der fünf Handlungsfelder einordnen?
  • Haben Sie zur Beschreibung Ihrer Projektidee einen aussagekräftigen Projektsteckbrief ausgefüllt?
  • Verfügen Sie über die nötigen Eigenmittel zur Gegenfinanzierung der Fördermittel? (Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Projekt oder Vorhaben komplett vorfinanzieren müssen, die Förderung wird Ihnen anschließend erstattet.)